Immobilienbewertung

IMMOBILIENBEWERTUNG


IMMOBILIEN - SICHER - BEWERTEN


Aufgrund von Wertgutachten werden existenzielle Entscheidungen getroffen, beispielsweise bei Enteignungen für städtebauliche Zwecke, beim Kauf oder Verkauf von Objekten oder bei Investitionen.

Worum dreht es sich bei der Thematik der Immobilienbewertung?

Die Bewertung von Immobilien hat eine hohe Bedeutung für verschiedene Aspekte unserer Wirtschaft und Rechtsordnung. Mithilfe von Wertgutachten werden grundlegende Entscheidungen getroffen, wie etwa im Fall von Enteignungen für städtebauliche Entwicklungen, beim An- und Verkauf von Immobilien, bei geschäftlichen Investitionen, der Gebäudeversicherung oder der Festlegung der maximalen Kreditsumme für Finanzierungen.

Zu welchen Anlässen werden Immobilien bewertet?

  • Käufer und/oder Verkäufer lassen zur Bemessung einer angemessenen Kaufpreisforderung bzw. eines angemessenen Kaufpreisangebots ein Gutachten über den Marktwert des Grundstücks anfertigen
  • Zur Aufteilung der Erbmasse werden die Werte der in ihr enthaltenen Immobilien benötigt
  • Ehescheidungen und die damit verbundene Aufteilung evtl. vorhandener gemeinschaftlicher Grundstücke bzw. ein diesbezüglicher Zugewinnausgleich sind häufiger Anlass für Wertgutachten
  • Der Grundstückswert dient u. a. dem Bieter als Information für die Bemessung des zu fordernden Mindestgebots
  • Viele Gutachten sind auch in Vormundschaftsangelegenheiten erforderlich, da der Vormund durch Bezug auf ein Marktwertgutachten seine wirtschaftlich vernünftige Handlungsweise im Falle der Verwertung (Verkauf, Vermietung etc.) eines Grundstücks gegenüber dem Vormundschaftsgericht belegen kann
  • Für die steuerliche Abschreibung des Gebäudeanteils am Kaufpreis ist eine Aufschlüsselung der Anschaffungskosten in Boden- und Gebäudeanteil nach dem Verhältnis der Teilwerte erforderlich. Für die Überführung von Betriebsvermögen in Privatvermögen müssen die Werte bzw. Wertanteile der betrieblichen Immobilien ermittelt werden
  • Grund für die Bewertung von Grundstücken kann (wenn auch nur selten) die Absicht zur Begründung von Rechten an Grundstücken sein, z. B. von Wegerechten (hier ist dann die Wertminderung des belasteten oder die Werterhöhung des begünstigten Grundstücks zu bestimmen) oder Wohnungsrechten (hier ist oftmals der Kapitalwert eines Wohnungsrechts zu ermitteln)
  • Werden Grundstücke oder Grundstücksteile für eine hoheitliche Maßnahme in Anspruch genommen, beispielsweise im Wege der Enteignung, so bemisst sich die angemessene Entschädigung u. a. nach dem Wert des in Anspruch genommenen Grundstücks (Grundstückteils)
  • Gesetzlich genau bestimmte Werterhöhungen der in diese städtebaulichen Verfahren eingebrachten Grundstücke sind vom Grundstückseigentümer an die Allgemeinheit auszugleichen. Zu diesem Zweck ist die Wertsteigerung (d. h. die Differenz aus „Wert mit“ und „Wert ohne“ diese städtebauliche Maßnahme) zu ermitteln
  • Zur Finanzierung des Erwerbs eines bebauten oder unbebauten Grundstücks oder von Baumaßnahmen (Neubau oder Ausbau) durch einen Realkredit muss das Kreditinstitut den Beleihungswert und den Marktwert ermitteln lassen
  • Für die Sachversicherung des Gebäudes gegen Elementarrisiken werden Versicherungswertermittlungen benötigt

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